Auftragsbedingungen zur Abwicklung von Grundsteuerangelegenheite der HAUSGRUND WEG-Verwaltungen GmbH

Stand 20.06.2022

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten zusätzlich und in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Kundenbedingungen der Fa. HAUSGRUND WEG-Verwaltungen in der Fassung vom 15.06.2022 („AGB“) für alle Aufträge zur Bearbeitung der Anforderungen aus der Grundsteuerreform 2022 zwischen der HAUSGRUND und dem jeweiligen Auftraggeber, sowie nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Punkte dieser Auftragsbedingungen die Regelungen der AGB ersetzen, ergänzen oder wirksam ändern, gehen diese vor solchen der AGB. Auch hier gilt:
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gelten als durch die wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Auftraggeber und die HAUSGRUND vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Regelung deshalb unwirksam ist, weil sie nach Maß und Grad vom rechtlich zulässigen abweicht.

2. Umfang und Bearbeitung des Auftrags
a.) Gegenstand und Zweck des Auftrags ist die Bearbeitung und Einreichung einer Steuererklärung mit erklärenden Angaben zum Grundstückswert für eine wirtschaftliche Einheit. Im Rahmen der Bearbeitung werden Daten vom Auftraggeber und von behördlicher Seite dafür verarbeitet. Die Tätigkeit umfasst ausdrücklich nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs.
b.) Die Bearbeitung beinhaltet die Abfrage von Daten, deren Verarbeitung und Weitergabe an die entsprechende Behörde, sowie die etwaige anschließende Klärung von Rückfragen durch die Behörde und den Auftraggeber.
c.) Für den Abruf von behördlichen Daten können Kosten entstehen. Sofern diese zur Bearbeitung der Steuererklärung nötig sind, darf die HAUSGRUND diese zum Selbstkostenpreis einholen. Der Auftraggeber ist damit ausdrücklich einverstanden und wird solche Kosten mit Schlussrechnung ausgleichen. Es gelten die gleichen Zahlungsziele und Ansprüche wie bei der Vergütung
d.) Beratungsleistungen durch die HAUSGRUND beziehen sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern ausländisches Recht berührt ist, weist die HAUSGRUND darauf hin.
e.) Die HAUSGRUND ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
f.) Die HAUSGRUND ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der HAUSGRUND zur Diskretion im Sinne Ziffer 4 a.) verpflichtet sind.

3. Auftragserteilung und -annahme, Widerruf
a.) Mit Eingabe sämtlicher, erforderlicher Informationen und Bestätigung der Pflichtfelder auf der entsprechenden Eingabeseite der Firmeninternetseite kommt der Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der HAUSGRUND zustande.
b.) Die gesetzlichen Widerrufsrechte sind vereinbart.
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten durch HAUSGRUND gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs postalisch an:
HAUSGRUND WEG-Verwaltungen GmbH
Aachener Str. 456
50933 Köln
per Telefax an: 0221 94989527
per E-Mail an: grundsteuer@hausgrund.koeln
c.) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Auftraggeber insoweit Wertersatz an die HAUSGRUND leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
d.) Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4. Pflichten der HAUSGRUND
a.) Die Mitarbeiter der HAUSGRUND sind zur Diskretion verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen im Rahmen des Auftrags anvertraut oder sonst bekannt wird und besteht vorbehaltlich der Entbindung durch den Auftraggeber oder der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen der HAUSGRUND aus dem Auftragsverhältnis hinaus.
b.) Die Bearbeitung des Auftrags hat innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist und auf dem erforderlichen Weg zu erfolgen. Sofern Fristen nicht eingehalten werden können, ist Fristverlängerung zu beantragen und der Auftraggeber entsprechend zu informieren.

5. Pflichten des Auftraggebers
a.) Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der wirtschaftlichen Einheit oder entsprechend umfänglich bevollmächtigt ist. Einen Nachweis wird er auf Anfrage der HAUSGRUND umgehend, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Werktagen nach Eingang der Anforderung erbringen.
b.) Der Auftraggeber wird die HAUSGRUND über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form auf dem von der HAUSGRUND festgelegten Übertragungsweg übermitteln.
c.) Der Auftraggeber wird ihm von der HAUSGRUND übermittelte Entwürfe von Schriftsätzen, welche ihm übersandt worden sind, umgehend prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Auftraggeber wird sodann umgehend informieren, ob die Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.

6. Vergütung/Vergütungshinweis
Für jede wirtschaftliche Einheit (Wohnungseigentum, Garagen/Tiefgaragenstellplatz/Stellplatz als Teileigentum, Gewerbeeinheit) wird bei Beauftragung der Betrag von 295 € zzgl. MwSt. fällig. Besteht für zusätzliche Leistungen keine Vergütungsvereinbarung wird für die Tätigkeit ein Stundensatz i.H.v. 85 € zzgl. MwSt. festgelegt. Der Zeitaufwand ist dabei im Minutentakt (60/60) abzurechnen. Die Beauftragung solcher Zusatzleistungen bedarf der Schriftform. Die Fälligkeit der Schlussrechnung entsteht mit Beendigung (s. 10. Beendigung). Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anderslautend in der Rechnung festgelegt, sieben Werktage nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.

7. Zahlung/Abtretung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung der HAUSGRUND angemessene Vorschüsse, Zwischenabrechnungen und spätestens nach Fertigstellung des Auftrags die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.

8. Kommunikation
a.) Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz auf elektronischem Wege (Portal, E-Mail) erfolgt.
b.) Des Weiteren gelten die Regelungen der AGB der HAUSGRUND vom 15.06.2022.

9. Haftung/Ausschlussfrist
a.) Die HAUSGRUND unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von 500.000 € je Schadenfall.
b.) Die Haftung der HAUSGRUND für Schadenersatzansprüche jeder Art – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist bei einem auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden einzelnen Schaden auf 500.000 € beschränkt (in Worten: fünfhunderttausend Euro). Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall liegt auch dann vor, wenn ein einheitlicher Schaden aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen entstanden ist. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
c.) Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, kann ein Schadenersatzanspruch nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr gegenüber der HAUSGRUND geltend gemacht werden, nach der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, der Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
d.) Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Vereinbarung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Haftungsbegrenzungsvereinbarung – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – aber unberührt.
e.) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird die HAUSGRUND einen zusätzliche Einzelversicherung für das aus dem Auftrag resultierende Schadenrisiko abschließen, sofern der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten übernimmt.
f.) Die HAUSGRUND haftet nicht für telefonische oder sonstige mündlich abgegebene Erklärungen oder Auskünfte.

10. Beendigung
a.) Der Auftrag endet mit der Erledigung des Auftrags. Die vorherige Kündigung bedarf der Schriftform.
b.) Bei der Kündigung des Vertrages durch die HAUSGRUND sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.

11. Aufbewahrung und Herausgabe
Es gelten die Regelungen der AGB der HAUSGRUND vom 15.06.2022.

12. Sonstiges
a.) Für den Auftrag, seine Durchführung und sich hieraus ergebende Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
b.) Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder gar keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
c.) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.