ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND KUNDENBEDINGUNGEN DER HAUSGRUND WEG-VERWALTUNGEN GMBH

Stand 15.06.2022

1. Geltungsbereich
a.) Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der HAUSGRUND und dem jeweiligen Kunden sowie nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie entbinden nicht von der Einhaltung des jeweils gültigen Berufsrechts.
b.) Aufträge werden der HAUSGRUND erteilt, nicht einzelnen Gesellschaftern und/oder für die HAUSGRUND tätigen Personen, es sei denn die Vertretung durch einen einzelnen Gesellschafter ist vorgeschrieben. Soweit aufgrund einer Vereinbarung ein Vertragsverhältnis mit einzelnen oder mehreren Gesellschaftern zustande kommt, gelten diese Bedingungen im Verhältnis zu den betroffenen Gesellschaftern.
c.) Sie gelten auch für alle in Zukunft erteilten Aufträge, ohne dass sie erneut in Bezug genommen werden müssen.

2. Umfang des Auftrags
a.) Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolgs.
b.) Beratungsleistungen durch die HAUSGRUND beziehen sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern ausländisches Recht berührt ist, weist die HAUSGRUND darauf hin.

3. Pflichten der HAUSGRUND
a.) Die HAUSGRUND ist zur sorgfältigen Auftragsbearbeitung verpflichtet. Die unterrichtet die Auftraggeber angemessen im jeweils beauftragen Umfang über das Ergebnis und den Stand der Bearbeitung.
b.) Die Mitarbeiter der HAUSGRUND sind zur Diskretion verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen im Rahmen des Auftrags anvertraut oder sonst bekannt wird und besteht vorbehaltlich der Entbindung durch den Auftraggeber oder der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen der HAUSGRUND aus dem Auftragsverhältnis hinaus.
c.) Die HAUSGRUND ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

4. Mitwirkung Dritter
Die HAUSGRUND ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen, die berufsmäßig oder durch entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der HAUSGRUND zur Diskretion im Sinne Ziffer 3 b.) verpflichtet sind.

5. Pflichten des Auftraggebers
a.) Der Auftraggeber wird die HAUSGRUND über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln.
b.) Der Auftraggeber wird ihm von der HAUSGRUND übermittelte Entwürfe von Schriftsätzen, welche ihm übersandt worden sind, umgehend prüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Auftraggeber wird sodann umgehend informieren, ob die Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.
c.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, schriftliche Arbeitsergebnisse der HAUSGRUND vertraulich nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse bedarf der schriftlichen Zustimmung der HAUSGRUND.

6. Vergütung/Vergütungshinweis
Die Vergütung der Leistungen der HAUSGRUND wird grundsätzlich in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt. In dieser wird der Umfang der Dienstleistung und die Vergütung geregelt. Besteht keine Vergütungsvereinbarung wird für die Tätigkeit ein Stundensatz i.H.v. 85 € zzgl. MwSt. festgelegt. Der Zeitaufwand ist dabei im Minutentakt (60/60) abzurechnen.

7. Zahlung/Abtretung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung der HAUSGRUND angemessene Vorschüsse, Zwischenabrechnungen und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen.

8. Kommunikation
a.) Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz auf elektronischem Wege (Portal, E-Mail) erfolgt. Im Hinblick auf die Nutzung von E-Mails weist die HAUSGRUND auf folgende Risiken hin:
b.) Der Mailverkehr mit der HAUSGRUND findet ausschließlich auf unverschlüsseltem Wege statt. Bei der unverschlüsselten Versendung von E-Mails besteht ein technisch unvermeidbares Risiko, dass:
a.) sich Dritte Zugang zu den enthaltenen Daten verschaffen und damit Kenntnis von ihrem Inhalt erlangen,
b.) E-Mails Viren enthalten können,
c.) theoretisch andere Internet-Teilnehmer den Inhalt der E-Mails modifizieren können,
d.) nicht vollständig sichergestellt ist, dass E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist.
c.) Da gegenwärtig ein strafrechtlicher Schutz für E-Mails nicht besteht, ist die rechtliche Zugriffschranke für Dritte gering. Entsprechend kann die HAUSGRUND eine Haftung für die Sicherheit der übermittelten Daten und Informationen nicht übernehmen und haftet für ggf. entstandene Schäden nicht.

9. Haftung/Ausschlussfrist
a.) Die HAUSGRUND unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von 500.000 € je Schadenfall.
b.) Die Haftung der HAUSGRUND für Schadenersatzansprüche jeder Art – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist bei einem auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden einzelnen Schaden auf 500.000 € beschränkt (in Worten: fünfhunderttausend Euro). Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall liegt auch dann vor, wenn ein einheitlicher Schaden aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen entstanden ist. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
c.) Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, kann ein Schadenersatzanspruch nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr gegenüber der HAUSGRUND geltend gemacht werden, nach der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, der Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
d.) Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Vereinbarung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Haftungsbegrenzungsvereinbarung – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – aber unberührt.
e.) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird die HAUSGRUND einen zusätzliche Einzelversicherung für das aus dem Auftrag resultierende Schadenrisiko abschließen, sofern der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten übernimmt.
f.) Die HAUSGRUND haftet nicht für telefonische oder sonstige mündlich abgegebene Erklärungen oder Auskünfte.

10. Beendigung
a.) Laufende Dauerverträge enden durch Kündigung. Einzelne Aufträge enden mit der Erledigung des Auftrags. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
b.) Bei der Kündigung des Vertrages durch die HAUSGRUND sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
c.) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die der HAUSGRUND übergebenen Unterlagen bereitzustellen und von dem Auftraggeber am Sitz der HAUSGRUND abzuholen.
d.) Mit Beendigung des Vertrages hat die HAUSGRUND dem Auftraggeber die bei ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien, sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglichen herauszugeben bzw. von Datenträgern zu löschen.

11. Aufbewahrung und Herausgabe
a.) Die HAUSGRUND hat die Handakte nach Beendigung des Auftrages zehn Jahre, in jedem Fall aber bis zum Ablauf der für die Aufbewahrung der Akten bestimmten Fristen, aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die HAUSGRUND den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen drei Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
b.) Auf Anforderungen des Auftraggebers hat die HAUSGRUND diesem die Handakten vorbehaltlich eines gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts innerhalb einer angemessenen Frist zur Abholung bereitzustellen. Die HAUSGRUND kann von Unterlagen, die sie dem Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

12. Sonstiges
a.) Für den Auftrag, seine Durchführung und sich hieraus ergebende Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
b.) Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder gar keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
c.) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.
d.) Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gelten als durch die wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Auftraggeber und die HAUSGRUND vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Regelung deshalb unwirksam ist, weil sie nach Maß und Grad vom rechtlich zulässigen abweicht.